Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Der aktuelle Bauträgervertrag im Allgemeinen hat sich ursprünglich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt quasi als Gegenmittel zu Wohnungsnot und schlechten Wohnungsbestand. Wir vertreten vor allem Unternehmer, die ein Bauvorhaben zumeist auf eigenem Grundstück im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung errichten oder umbauen. Damit gehen auch eigene Risiken der Unternehmen einher. Insbesondere bei gestörtem Bauablauf, sei es bei Mängeln oder Verzug aber auch Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum können besondere Probleme auftreten die einer besonderen rechtlichen Behandlung bedürfen. Durch die speziellen Kenntnisse auf der einen Seite sind wir auch in der Lage, die andere Seite, nämlich zumeist die Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) rechtlich qualifiziert zu begleiten.

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