Neu Rabenstein

Für eine Investorengruppe dürfen wir seit ca. einem Jahrzehnt eine Vielzahl derer facettenreicher außergerichtlicher und gerichtlicher insbesondere immobilienrechtlicher Angelegenheiten begleiten. Dazu gehört z.B. auch in Chemnitz die rechtliche und darüber hinausgehende Steuerung der Umsetzung eines Bebauungsplanes in Ortsteil Rabenstein als Erschließungsträger.

D.h. begonnen von Vetragsschlüssen über 4 Bauabschnitte mit Tiefbauunternehmen und Tiefbauingenieuren und der sonstigen am Bau Beteiligten, der Verhandlungen mit den zuständigen Behörden unter anderem in Bezug auf Erschließungsverträge, Umlegungsverfahren, Abnahmen von Erschließungsanlagen (Straßen) und Grünflächen, dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen zumeist mit Verbrauchern, Vertriebsverträgen usw. bis hin zur Lösung anstehender tagaktueller insbesondere rechtlicher Themenkomplexe werden seitens unserer Kanzlei die entsprechenden Leistungen erbracht mit dem bisherigen Ergebnis von drei abgeschlossenen Baufeldern mit über 150 Parzellen. Das vierte Baufeld steht vor dem Abschluss seiner Projektentwicklung.

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