Baurecht & Architektenrecht

Bauträgerrecht

– die Verwirklichung eines Traumes vom eigenen Haus –

Das Bauträgerrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen einem Erwerber und einem Bauträger.

Bauträger ist derjenige, der gegenüber dem Erwerber nicht nur die Verpflichtung übernimmt, das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen sondern auch eine Werkleistung erbringt. Es handelt sich um einen komplexen Vertrag, der zwei Elemente beinhaltet, nämlich eine kaufrechtliche Komponente betreffend der Veräußerung des Grundstücks und eine werkvertragliche Komponente betreffend der vertragsgemäßen Errichtung des Werks.
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hierzu hat an größter Bedeutung gewonnen.

Weitere Themen zum Baurecht

Bauträgerrecht
Architekten- und Ingenieurrecht
Projektentwicklungsrecht / Projektsteuerungsrecht
Privates Baurecht
Öffentliches Baurecht, allgemeines, privates